Für Geschädigte entstehen keine Kosten. Grundsätzlich bezahlt der Verursacher, bzw. dessen Versicherung sämtliche Aufwände, die bei der Abwicklung entstehen. Die Kosten für ein Schadengutachten zum Fahrzeug des Geschädigten zählen laut Rechtsprechung des BGH hier ebenfalls hinzu.
Wenn der Unfall durch Sie verschuldet wurde, greifen die individuellen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages, insofern Sie eine Kaskoschaden-Versicherung haben. Eine zeitnahe Meldung des Unfallschadens an Ihren Versicherungsträger ist für eine möglichst schnelle Abwicklung in diesem Fall unbedingt erforderlich.